Hi,
werde nächste Woche meinen EOS verkaufen. Werd mir vermutlich die nächsten Wochen ein 6er Golf Cabrio kaufen, aber das ist denk ich für meine Fragen irrelevant.
Frage(n):
a) Was passiert mit meiner KFZ Versicherung? Insbesondere meinen Prozenten? kann ich die einfach weiterlaufen lassen damit ich nächstes jahr runtergestuft werde? Oder MUSS ich das auto abmelden bei der Versicherung abmelden?
b) Was passiert mit meiner (zuviel) gezahlter KFZ Versicherung?
c) Muss ich meine Kennzeichenschilder abgeben?
d) sonst noch was zu beachten?
e) wie läuft so ein Autoverkauf privat ab? krieg ich da erst das geld oder muss ich erst das auto rausrücken? ;) hab das noch nie gemacht.
Grüße,
Benny
Fragen zum Autoverkauf
- Benny
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Fragen zum Autoverkauf
Mit einem Kursziel ist es wie mit einer kaputten Uhr: Auch die geht 2x am Tag richtig.
Re: Fragen zum Autoverkauf
Zu e)
natürlich zuerst das Geld...
Einen Kaufvertrag würde ich noch aufsetzen, dürfte es genügend Muster online geben.
Ansonsten kann ich nicht wirklich weiterhelfen, noch nie eins verkauft ^^
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Einen Kaufvertrag würde ich noch aufsetzen, dürfte es genügend Muster online geben.
Ansonsten kann ich nicht wirklich weiterhelfen, noch nie eins verkauft ^^
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Re: Fragen zum Autoverkauf
Zu viel gezahlte Versicherung bekommst du zurück, bzw. wenn du beim gleichen Versicherer den Neuen anmeldest wird das angerechnet.
Auto abmelden vor dem Verkauf! Sonst gehen alle Schäden die der Käufer auf der Heimfahrt und bis zur Ummeldung anrichtet auf deine Versicherung.
Dann werden die Kennzeichen ungültig gemacht, behalten darf man die aber glaub ich.
Vertrag machen, Geld kassieren, Auto und Papiere rausgeben. Zeugen dabei haben!
Wegen der Versicherungsthemen gibts sicherlich ne FAQ bei deiner Versicherung oder ne Tel-Nr., anrufen, fragen.
Auto abmelden vor dem Verkauf! Sonst gehen alle Schäden die der Käufer auf der Heimfahrt und bis zur Ummeldung anrichtet auf deine Versicherung.
Dann werden die Kennzeichen ungültig gemacht, behalten darf man die aber glaub ich.
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Wegen der Versicherungsthemen gibts sicherlich ne FAQ bei deiner Versicherung oder ne Tel-Nr., anrufen, fragen.
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Re: Fragen zum Autoverkauf
a) Die Versicherung muss über den Verkauf informiert werden. Ebenso die Kfz Zulassungsstelle. Wenn Du z.B. den ADAC Kaufvertragsvordruck verwendest, sind dort gleich die entsprechenden Bögen dabei. Deine Prozente werden sich wenn Du kein Auto versichert hast nicht verändern.
b) Die wird in der Regel rückerstattet nachdem die Versicherung über den Verkauf und die Abmeldung informiert wurde.
c) Die werden bei der Abmeldung in der Kfz Zulassungsstelle entwertet - also der/die Aufkleber abgekratzt. Die Kennzeichen selbst kannst Du behalten. Außer natürlich der Käufer meldet das Auto ab, dann musst Du Dich mit ihm einigen, falls Du sie behalten willst, damit er sie Dir nach der Abmeldung übergibt.
e) Auto nur gegen Bargeld. Alle (relevanten, technischen) bekannten Mängel im Kaufvertrag aufzählen. Keinen Unfallschaden verschweigen. Unbedingt einen Kaufvertrag mit der Klausel bezüglich Ausschluss der Gewährleistung verwenden (wie z.B. den ADAC Vordruck).
Auf keinen Fall darauf eingehen, wenn der Verkäufer nach ein paar Tagen anruft und Dir weismachen will, dass der Wagen teure versteckte Mängel oder gar einen Motorschaden hat und er Dich verklagen will wenn Du nicht nachträglich vom Preis runtergehst o.Ä. (eine beliebte Masche).
b) Die wird in der Regel rückerstattet nachdem die Versicherung über den Verkauf und die Abmeldung informiert wurde.
c) Die werden bei der Abmeldung in der Kfz Zulassungsstelle entwertet - also der/die Aufkleber abgekratzt. Die Kennzeichen selbst kannst Du behalten. Außer natürlich der Käufer meldet das Auto ab, dann musst Du Dich mit ihm einigen, falls Du sie behalten willst, damit er sie Dir nach der Abmeldung übergibt.
e) Auto nur gegen Bargeld. Alle (relevanten, technischen) bekannten Mängel im Kaufvertrag aufzählen. Keinen Unfallschaden verschweigen. Unbedingt einen Kaufvertrag mit der Klausel bezüglich Ausschluss der Gewährleistung verwenden (wie z.B. den ADAC Vordruck).
Auf keinen Fall darauf eingehen, wenn der Verkäufer nach ein paar Tagen anruft und Dir weismachen will, dass der Wagen teure versteckte Mängel oder gar einen Motorschaden hat und er Dich verklagen will wenn Du nicht nachträglich vom Preis runtergehst o.Ä. (eine beliebte Masche).
Zuletzt geändert von -.B_Rabbit.- am 30.07.2013, 09:52, insgesamt 2-mal geändert.
girls are like condoms: they spend more time in your wallet than on your dick.
Re: Fragen zum Autoverkauf
Es gibt mittlerweile Kurzzeitkennzeichen die man sich als Privatmann bei seiner Zulassuungsstelle besorgen kann.
Damit kann der Käufer den Wagen überführen und der Verkäufer muss kein Risiko eingehen.
Damit kann der Käufer den Wagen überführen und der Verkäufer muss kein Risiko eingehen.
- X_FISH
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Re: Fragen zum Autoverkauf
Inzwischen schon alles erfolgreich abgewickelt?
Das mit dem Eigentumsübergang wurde ja schon am Rande erwähnt. Da ich den Fall heute wieder haben werde:
Vorteil für den Käufer: Er kann das Fahrzeug direkt mitnehmen und nach Hause fahren und hat eine Haftpflichtversicherung.
Die Verantwortung und somit Rechte und Pflichten bezügilch der Haftpflichtversicherung gehen auf den Käufer über. Sollte er sich entschließen das Fahrzeug einen Monat nicht umzumelden fordert deine Versicherung bei ihm (!) den Betrag für den Monat ein.
Das ist vor einigen Tagen im 125er-Forum einem Käufer passiert, welcher »keine Zeit zum Ummelden« hatte. Und die Versicherung schlägt saftig zu: 100 Euro für einen Monat HP-Versicherung (da kein SF-Rabatt angerechnet wird).
Daher ist es im Interesse des Käufers das Fahrzeug schnellsmöglich auf seinen Namen umzumelden... Nur wissen das die wenigsten - und wundern sich dann über eine Forderung in Höhe von 100 Euro...
Grüße, Martin
Das mit dem Eigentumsübergang wurde ja schon am Rande erwähnt. Da ich den Fall heute wieder haben werde:
- Datum und Uhrzeit vom Eigentumsübergang feshalten
- Versicherung und (!) Zulassungsstelle darüber informieren
- Abwarten
Vorteil für den Käufer: Er kann das Fahrzeug direkt mitnehmen und nach Hause fahren und hat eine Haftpflichtversicherung.
Die Verantwortung und somit Rechte und Pflichten bezügilch der Haftpflichtversicherung gehen auf den Käufer über. Sollte er sich entschließen das Fahrzeug einen Monat nicht umzumelden fordert deine Versicherung bei ihm (!) den Betrag für den Monat ein.
Das ist vor einigen Tagen im 125er-Forum einem Käufer passiert, welcher »keine Zeit zum Ummelden« hatte. Und die Versicherung schlägt saftig zu: 100 Euro für einen Monat HP-Versicherung (da kein SF-Rabatt angerechnet wird).
Daher ist es im Interesse des Käufers das Fahrzeug schnellsmöglich auf seinen Namen umzumelden... Nur wissen das die wenigsten - und wundern sich dann über eine Forderung in Höhe von 100 Euro...
Grüße, Martin
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Re: Fragen zum Autoverkauf
also verkauft hab ichs mittlerweile, hab auch meine kennzeichenschilder wieder bekommen
kaufen tu ich mein neues am freitag
versicherung hab ich informiert und den verkaufszeitpunkt auch auf dem Vertrag festgehalten. Die Zulasungsstelle hab ich allerdings nicht informiert...
kaufen tu ich mein neues am freitag
versicherung hab ich informiert und den verkaufszeitpunkt auch auf dem Vertrag festgehalten. Die Zulasungsstelle hab ich allerdings nicht informiert...
Mit einem Kursziel ist es wie mit einer kaputten Uhr: Auch die geht 2x am Tag richtig.